Adolf-Reichwein-Schule

Um den gemeinsamen Erziehungsauftrag (Eltern/Schule) verlässlich erfüllen zu können, erklären sich Schule und Eltern bei Anmeldung zu folgender Vereinbbarung bereit:

 

Wir ermutigen unsere Kinder, den Leitgedanken der ARS zu leben.

  • Wir unterstützen die in der Schule geltenden Regeln.
     
  • Wir sprechen gemeinsam Maßnahmen zur Überwindung von Schwierigkeiten ab und halten Absprachen ein.
     
  • Wir halten unsere Kinder dazu an, das gesamte Arbeits- und Schulmaterial in Ordnung zu halten.

 

  • Die Eltern informieren die Lehrkräfte über wichtige, ihre Kinder betreffende Dinge.
  • Die Schule informiert  die Eltern durch Elternbriefe,  Elternabende und Informationsveranstaltungen und bietet regelmäßige Sprechstunden an.
     
  • Die Eltern nutzen Gesprächs-, Informations-  und Beratungsmöglichkeiten der Lehrkräfte / der Schule.
  • Die Schule bezieht Eltern und - soweit möglich – die Kinder in Entscheidungsprozesse mit ein.
     
  • Die Eltern beteiligen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten am Schulleben und nutzen die Schulmitwirkung.
  • Die Schule räumt den Eltern unvoreingenommen alle gesetzlich geregelten Mitwirkungsmöglichkeiten ein.
     
  • Die Eltern unterstützen das Lernen ihrer Kinder mit einem gesunden Pausenfrühstück.
  • Die Schule  sorgt für ausreichende Frühstückszeiten.
     
  • Die Eltern benachrichtigen die Schule im Krankheitsfall des Kindes am ersten Tag.
  • Die Schule nimmt sofort Kontakt zu den Eltern auf, wenn es dem Kind in der Schule nicht gut geht.
Support:
Alfried Krupp-Schulmedienzentrum