Adolf-Reichwein-Schule

Regeln beim Umgang miteinander

1. Wir begegnen uns freundlich.                                                                                                        

  • Wir grüßen einander.
  • Wir achten auf einen netten Umgangston und lassen andere ausreden.
  • Wir helfen einander.

2. Wir achten auf einen friedvollen Umgang miteinander.                                                        

  • Wir begegnen uns rücksichtsvoll und mit Respekt.
  • Wir lachen andere nicht aus.
  • Wir beschimpfen niemanden.
  • Wir schubsen, schlagen, treten andere nicht.
  • Wir bespucken niemanden.

3. Wir behandeln schulische und private Gegenstände sorgfältig.

  • Jeder hält seinen Arbeitsplatz, den Fachraum und Klassenraum sauber.
  • Wir bemühen uns, Türen leise zu schließen.
  • Nach Gebrauch geben wir schulisches Material und privates Eigentum vollständig und ordentlich zurück.
  • Wir nehmen keinem etwas weg.                                                         

 

Regeln für den schulischen Alltag

1. Allgemeine Schulregeln

a) Schüler

  • Messer, Feuerzeuge, Handy und andere elektronische Geräte, sind keine schulischen Gegenstände und bleiben zu Hause.
  • Um Verletzungen vorzubeugen, ist das Werfen von Gegenstände (Schneebälle. Steine, Äste usw.) verboten.
  • Während der Schulzeit bleiben die Kinder auf dem Schulgelände.

b) Eltern

  • Eltern können nach Terminabsprache am Unterricht teilnehmen.
  • Sie können die Sprechstunden der Lehrkräfte nach Voranmeldung wahrnehmen.  
  • Eltern sollen bei Unklarheiten immer zuerst das Gespräch mit Klassenlehrer/in suchen.
  • Eltern bringen Ihre Kinder bis zur Schultür und holen sie dort ab. ( außer in besonderen Fällen: Eingewöhnungsphase der Erstklässler, Krankendienst, Geburtstagskuchen etc.

2. Unterrichtsbeginn und – Ende

  • Die Kinder kommen regelmäßig und pünktlich zur Schule
  • Sie können ab 7.50 Uhr in die Schule gehen und sich dort leise beschäftigen.
  • Nach Unterrichtsschluss verlassen die Kinder das Schulgebäude und gehen sofort nach Hause oder zu der Betreuungsgruppe.

3. Unterricht

  • Wir stellen Klassenregeln auf, die eingehalten werden sollen. (Lautstärke, Sprechordnung….)
  • Eingeteilte Klassendienste sorgen für Ordnung und Sauberkeit. (Blumendienst, Tafeldienst, Kakaodienst..)
  • Jedes Kind führt die notwendigen Bücher, Hefte, Sportsachen u.a. schulisches Material bei sich.
  • Jedes Kind erledigt sorgfältig die aufgetragenen Hausaufgaben.

4. In den Pausen

  • Außer in dringenden Fällen gehen die Kinder nur in den Pausen zur Toilette und verlassen diese ordentlich. Unnötiger Aufenthalt ist dort nicht erlaubt.
  • Essen und Trinken wird in den Frühstückspausen erledigt.
  • Bei Pausenbeginn gehen die Kinder zügig auf den Schulhof.
  • Nach Pausenende stellen sich die Kinder Klassenweise auf und werden von der Aufsicht eingelassen.
  • Ausgeliehene Kleingeräte werden zurückgegeben.
  • Ballspiele sind in den vorgegebenen Bereichen erlaubt.
  • In Regenpausen bleiben die Kinder in den Klassen und beschäftigen sich leise.

5. Unterrichtsgänge

  • Zu Unterrichtsgängen stellen sich die Kinder leise auf.
  • Während des Unterrichtsgangs bleiben die Kinder zusammen, keiner  verlässt die Gruppe.
  • Die Kinder halten sich an die Verkehrsregeln und achten auf  „Benehmen“ in der Öffentlichkeit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

D) Konsequenzen bei Nicht-Einhalten der Schulregeln

 

 

1. Bei erstmaligem Verstoß

 

  • Gespräch zwischen Lehrer/in und Schüler/in
  • Kind soll sich für sein Fehlverhalten entschuldigen.
  • Kommt ein/e Mitschüler/in zu Schaden – Wiedergutmachung
  • Bei absichtliche Schäden – ersetzen, reparieren

 

 

 

2. Bei wiederholtem Verstoß gegen die Regeln

 

  • Kind schreibt entsprechende Schulregeln ab.
  • Ausschluss des Kindes von angenehmen / schönen Aktionen ( Film, Fest, Ausflug etc….)                                                                            

 

 

 

3. Bei massiver Störung des Kindes                                                                          

 

  • Ad hoc – Maßnahme : Eltern holen das Kind von der Schule ab
  • Schule und Eltern beraten, wie es dem Kind ermöglicht werden kann, Vereinbarungen einzuhalten.                                                                                                                                                                                

 

4. Bei Konsequenter Nichteinhaltung der Schulregeln                                                             

  • Klassenkonferenz mit Beschlussfassung                      

 

 

 

5. Bringt der Schüler sich oder andere in Gefahr oder reichen o.a. Schritte nicht aus,

werden Ordnungsmaßnahmen nach § 53 Schulgesetz NRW eingeleitet.          

Support:
Alfried Krupp-Schulmedienzentrum